Wenn der Winter kommt, werden aus den Straßen und Wegen schnell spiegelglatte und gefährliche Rutschbahnen. Der Gesetzgeber hat allen Hausbesitzern und Anliegern von öffentlichen Wegen eine Räum- und Streupflicht auferlegt, die Fußgänger vor Unfällen schützen soll. Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege zwischen 7.00 und 20.00 Uhr von Schnee und Eis geräumt und mit Sand oder Streusalz abgestumpft werden. Viele Hausbesitzer geben diese Aufgaben an die Mieter weiter, die dann nach einem bestimmten Winterplan die Wege vor dem Haus frei räumen. Stellt der Vermieter einen Winterdienst oder übernimmt ein Hausmeister diese Aufgabenbereiche, kann er den Service in den Nebenkosten geltend machen.
Die Gemeinden arbeiten meist mit einem professionellen Winterdienst zusammen, der zahlreiche Aufgabenbereiche abdeckt. Die Straßenmeistereien und Räumdienste setzen ihre Fahrzeuge vorrangig zur Beräumung von Autobahnen und Fernverkehrsstraßen ein. Dazu gehören auch die Autobahnzubringer, Auffahrten und bestimmte Parkplätze. Da der Winterdienst für Städte und Gemeinden ein hoher Kostenfaktor ist, werden häufig nur noch die wichtigen Straßen in den Innenstädten geräumt und gestreut. Wege in Parks oder an unbewohnten Flächen sind meist aus den Planungen gestrichen und nur noch mit entsprechenden Warnhinweisen versehen. Zusätzliche Aufgaben für den professionellen Winterdienst sind die Beräumung von Dächern bei hoher Schneelast und das Entfernen von Eisbrücken und -zapfen, um Gehwege zu sichern. Diese Arbeiten werden teilweise auch von den örtlichen Feuerwehren übernommen.


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